TABLE OF CONTENTS

1. Scope
2. Conclusion of contract, partner, statute of limitations
3. Services, prices, payment, offsetting
4. Withdrawal by the customer (cancellation, cancellation) / failure to use the hotel's services (no show)
5. Resignation of the hotel
6. Room provision, handover and return
7. Hotel liability
8. Dispute settlement procedure regarding a consumer arbitration board
9. Final provisions

1. SCOPE OF APPLICATION

1. These terms and conditions apply to contracts for the rental of hotel rooms for accommodation as well as all other services and deliveries provided by the Hotel Deutsches Haus for the customer in this context (hotel accommodation contract). The term ""hotel accommodation contract"" includes and replaces the following terms: accommodation, guest accommodation, hotel, hotel room contract.

2. The subletting or re-letting of the leased rooms as well as their use for purposes other than accommodation require the prior consent of the Hotel Deutsches Haus in writing, whereby § 540 Paragraph 1 Clause 2 BGB is waived unless the customer is a consumer.

3. General terms and conditions of the customer only apply if this has been expressly agreed in writing beforehand.

2. CONCLUSION OF CONTRACT, PARTNER, LIMITATION OF LIMITATIONS

1. The contractual partners are the Hotel Deutsches Haus and the customer. The contract is concluded when the Hotel Deutsches Haus accepts the customer's application. The Hotel Deutsches Haus is free to confirm the room booking in text form.

 

2. The contractual partners are the Hotel Deutsches Haus and the customer. If a third party has ordered for the customer, he and the customer are jointly and severally liable to the Hotel Deutsches Haus for all obligations arising from the hotel accommodation contract, provided that the Hotel Deutsches Haus has a corresponding declaration from the third party.

 

3. All claims against the Hotel Deutsches Haus generally become statute-barred one year from the start of the statutory limitation period. Claims for damages become statute-barred after five years regardless of knowledge, unless they are based on injury to life, limb, health or freedom. These claims for damages become statute-barred after ten years regardless of knowledge. The shortening of the limitation period does not apply to claims based on an intentional or grossly negligent breach of duty by the Hotel Deutsches Haus.

3. SERVICES, PRICES, PAYMENT, SET-OFF

1. The Hotel Deutsches Haus is obliged to keep the rooms booked by the customer available and to provide the agreed services.

2. The customer is obliged to pay the hotel's agreed or applicable prices for rooms provided and for other services used. This also applies to services commissioned by the customer directly or via the Hotel Deutsches Haus, which are provided by third parties and disbursed by the hotel.

3. The agreed prices include the taxes and local charges applicable at the time the contract is concluded. Not included are local taxes that are owed by the guest according to local law, such as visitor's tax. In the event of a change in statutory sales tax or the introduction, change or abolition of local taxes on the object of performance after the contract has been concluded, the prices will be adjusted accordingly. In the case of contracts with consumers, this only applies if the period between the conclusion of the contract and the fulfillment of the contract exceeds four months.

4. The Hotel Deutsches Haus can make its consent to a subsequent reduction in the number of booked rooms, the services of the Hotel Deutsches Haus or the length of stay of the customer requested by the customer dependent on the price for the room and / or for the others Services of the Hotel Deutsches Haus increased.

5. Invoices from Hotel Deutsches Haus without a due date are payable within 10 days of receipt of the invoice without deduction. The Hotel Deutsches Haus can demand immediate payment of due claims from the customer at any time. In the event of default in payment, the Hotel Deutsches Haus is entitled to demand the applicable statutory default interest in the amount of currently 8% or, in the case of legal transactions in which a consumer is involved, in the amount of 5% above the base rate. The Hotel Deutsches Haus reserves the right to provide evidence of higher damage.

6. The Hotel Deutsches Haus is entitled to demand a reasonable advance payment or security deposit from the customer, for example in the form of a credit card guarantee, when the contract is concluded. The amount of the advance payment and the payment dates can be agreed in text form in the contract. In the case of advance payments or security deposits for package tours, the statutory provisions remain unaffected.

7. In justified cases, e.g. The Hotel Deutsches Ha is the customer's default in payment or an extension of the scope of the contract"

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Deutsches Haus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Deutsches Haus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2. Sofern zwischen dem Hotel Deutsches Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotel Deutsches Haus auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel Deutsches Haus ausübt.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Deutsches Haus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Deutsches Haus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Deutsches Haus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie der ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel Deutsches Haus den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.  Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 95% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Deutsches Haus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel Deutsches Haus auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 6 und/oder 7 vereinbarte und verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Deutsches Haus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Deutsches Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3. Ferner ist das Hotel Deutsches Haus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

 

o   Höhere Gewalt oder andere vom Hotel Deutsches Haus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

o   Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

o   das Hotel Deutsches Haus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Deutsches Haus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel Deutsches Haus zuzurechnen ist;

o   der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

o   ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt

 

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel Deutsches Haus entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Deutsches Haus spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Deutsches Haus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 95%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel Deutsches Haus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7. Haftung des Hotels

1. Das Hotel Deutsches Haus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel Deutsches Haus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Deutsches Haus beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotel Deutsches Haus beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Deutsches Haus auftreten, wird das Hotel Deutsches Haus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Deutsches Haus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von der Versicherungssumme des Hotel Deutsches Haus im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel Deutsches Haus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Deutsches Haus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 

4. Weckaufträge werden vom Hotel Deutsches Haus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Deutsches Haus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

8. Streitbeilegungsverfahren bzgl. einer Verbraucherschlichtungsstelle

1. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es nicht am Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

9. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Dinkelsbühl. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Dinkelsbühl

 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.