TABLE OF CONTENTS

1. Scope
2. Conclusion of contract, partner, statute of limitations
3. Services, prices, payment, offsetting
4. Withdrawal by the customer (cancellation, cancellation)
5. Resignation of the hotel
6. Changes in the number of participants and the time of the event
7. Bringing food and drinks with you
8. Technical facilities and connections
9. Loss of or damage to items brought along
10. Customer liability for damage
11. Dispute settlement procedure regarding a consumer arbitration board
12. Final provisions

1. SCOPE OF APPLICATION

1. These terms and conditions apply to contracts for the rental of conference, banquet and event rooms of the Hotel Deutsches Haus for the implementation of events such as banquets, seminars, meetings, exhibitions and presentations, etc. as well as for all other services provided for the customer in this context Services and deliveries of the Hotel Deutsches Haus.

 

2. The subletting or re-letting of the leased rooms, areas or showcases as well as the invitation to job interviews, sales or similar events require the prior consent of the Hotel Deutsches Haus in text form, whereby Section 540 (1) sentence 2 BGB is waived if The customer is not a consumer.

 

3. General terms and conditions of the customer only apply if this has been expressly agreed in advance.

2. CONCLUSION OF CONTRACT, PARTNER, LIMITATION OF LIMITATIONS

1. The contractual partners are the Hotel Deutsches Haus and the customer. The contract is concluded when the hotel accepts the customer's application. The Hotel Deutsches Haus is free to confirm the booking of the event in writing.

 

2. The Hotel Deutsches Haus is liable for damages for which it is responsible, resulting from injury to life, limb or health. Furthermore, it is liable for other damages based on an intentional or grossly negligent breach of duty by the Hotel Deutsches Haus or on an intentional or negligent breach of typical contractual obligations by the Hotel Deutsches Haus. A breach of duty by the Hotel Deutsches Haus is equivalent to that of a legal representative or vicarious agent. Further claims for damages, unless otherwise regulated in Section 9, are excluded. Should disruptions or deficiencies in the services of the Hotel Deutsches Haus occur, the Hotel Deutsches Haus will endeavor to remedy the situation if the customer becomes aware of it or if the customer complains immediately. The customer is obliged to do what is reasonable for him to remedy the disruption and to keep possible damage to a minimum. In addition, the customer is obliged to inform Hotel Deutsches Haus in good time of the possibility of exceptionally high damage.

 

3. All claims against the hotel become statute-barred one year from the start of the statutory limitation period. Claims for damages become statute-barred after five years, depending on knowledge, unless they are based on injury to life, body, health or freedom. These claims for damages become statute-barred after ten years regardless of knowledge. The shortening of the limitation period does not apply to claims based on an intentional or grossly negligent breach of duty by the hotel.

3. SERVICES, PRICES, PAYMENT, SET-OFF

1. The Hotel Deutsches Haus is obliged to provide the services ordered by the customer and promised by the hotel.

 

2. The customer is obliged to pay the agreed or applicable prices of the Hotel Deutsches Haus for these and other services used. This also applies to services commissioned by the customer directly or via the hotel that are provided by third parties and disbursed by the Hotel Deutsches Haus. In particular, this also applies to claims by copyright collecting societies.

 

3. The agreed prices include the taxes applicable at the time the contract is concluded. In the event of a change in statutory sales tax or the introduction, change or abolition of local taxes on the object of performance after the contract has been concluded, the prices will be adjusted accordingly. In the case of contracts with consumers, this only applies if the period between the conclusion of the contract and the fulfillment of the contract exceeds four months.

 

4. Invoices from the Hotel Deutsches Haus without a due date are payable within 10 days of receipt of the invoice without deduction. The Hotel Deutsches Haus can demand immediate payment of due claims from the customer at any time. In the event of default in payment, the Hotel Deutsches Haus is entitled to demand the respectively applicable statutory default interest in the amount of currently 8% or, in the case of legal transactions in which a consumer is involved, in the amount of 5% above the base rate. The Hotel Deutsches Haus reserves the right to provide evidence of higher damage.

 

5. The Hotel Deutsches Haus is entitled to withdraw from the Ku"

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Deutsches Haus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Deutsches Haus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

 

2. Sofern zwischen dem Hotel Deutsches Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotel Deutsches Haus auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel Deutsches Haus ausübt.

 

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Deutsches Haus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Deutsches Haus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Deutsches Haus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Deutsches Haus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

 

4. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Deutsches Haus berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

 

5. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

 

6. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

5. Rücktritt des Hotels

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Deutsches Haus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht  geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
-Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertragsunmöglich machen;
-Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter  irreführender oder falscher Angabe oder  Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
-das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
-der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
-ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel Deutsches Haus spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotel Deutsches Haus, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

 

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel Deutsches Haus frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

 

3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel Deutsches Haus berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel Deutsches Haus diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel Deutsches Haus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel Deutsches Haus trifft ein Verschulden.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel Deutsches Haus. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel Deutsches Haus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel Deutsches Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

 

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotel Deutsches Haus bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte  auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotel Deutsches Haus gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel Deutsches Haus pauschal erfassen und berechnen.

 

3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotel Deutsches Haus berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Deutsches Haus eine Anschlussgebühr verlangen.

 

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotel Deutsches Haus ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

 

5. Störungen an vom Hotel Deutsches Haus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel Deutsches Haus diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel Deutsches Haus. Das Hotel Deutsches Haus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotel Deutsches Haus. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

 

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel Deutsches Haus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel Deutsches Haus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel Deutsches Haus abzustimmen.

 

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel Deutsches Haus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel Deutsches Haus für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

10. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.


 

2. Das Hotel Deutsches Haus kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

11. Streitbeilegungsverfahren bzgl. einer Verbraucherschlichtungsstelle

1. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es nicht am Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

12. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotel Deutsches Haus. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotel Deutsches Haus.

 

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.